Landwirtschaft in den alten Bundesländern

Mrz 25

Während in der ehemaligen DDR nach der Planwirtschaft gearbeitet wurde, war es im Westen die Marktwirtschaft. Hier gehörten, anders als in der DDR, die Produktionsmittel Privatpersonen. Der Bauernhof gehörte einer Person oder einer Familie und sie waren Privateigentum.

In der neu gegründeten Bundesrepublik galt die soziale Marktwirtschaft. Diese ist begründet auf Basis der Wettbewerbswirtschaft. Damit war die Richtung für die Agrarpolitik vorgegeben. Sie beinhaltete auch gezielte Fördermaßnahmen für die Landwirtschaft. Es galt hierbei, in erster Linie den bäuerlichen Familienbetrieb zu erhalten.

Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Nahrungsmittelversorgung für die Bevölkerung oberste Priorität, dafür musste die Landwirtschaft gefördert und vor allem erhalten werden. Dabei traten die Marktordnungsgesetze für Milch, Fleisch, Vieh und Getreide in Kraft. Diese sicherten Festpreise zu den essenziellsten landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Somit wurden die Einfuhren beschränkt. Mit dem Abschöpfungssystem für Getreide wurde erreicht, dass eingekauftes Getreide dem deutschen Preisniveau angepasst wurde, sodass der westdeutsche Markt nicht geschädigt wurde.

Klassische Familienbetriebe erwünscht

In der frühen Bundesrepublik dominierten viele Jahre Einzelunternehmen (Einzelbauern, Familienunternehmen). So sind etwa Bayern und andere Gebiete der alten Bundesländer nach wie vor von kleineren Höfen geprägt. Diese sind seit Generationen im Familienbesitz und repräsentieren den klassischen landwirtschaftlichen Familienbetrieb. Landwirtschaftliche Großbetriebe wie in den neuen Bundesländern sind eher eine Seltenheit. Statistiken besagen, dass etwa 2010 in den alten Bundesländern 92,9 Prozent und in den neuen Bundesländern 72,5 Prozent landwirtschaftliche Einzelunternehmen existierten. Die meisten landwirtschaftlichen Unternehmen in den alten Bundesländern sind Hofnachfolger, die vorwiegend männlich sind. Die meisten von ihnen verfügen über eine landwirtschaftliche Berufsausbildung. Es gilt: Je größer der Hof, umso gesicherter ist die Nachfolge.

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